Gewährung von Nachteilsausgleichen

Auch in der gymnasialen Oberstufe ist die Gewährung eines Nachteilsausgleichs möglich, allerdings ist er vor allem im Bereich LRS an deutliche Auflagen gebunden.

Von besonderer Relevanz ist die Einhaltung von Antragsfristen sowie die lückenlose Dokumentation von Förderung in der Sekundarstufe I.

Detailinformationen des Schulministeriums können hier nachgelesen werden, hier finden sich wertvolle Hilfen des Instituts für Diagnostik und Lerntraining.