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Um den unterschiedlichen Begabungen, Interessen und Neigungen der Schüler Rechnung zu tragen, hat die Friedensschule eine verstärkte individuelle Förderung ihrer unterschiedlichen Begabungen und Neigungen in Form von Arbeitsgemeinschaften vorgenommen.
Dabei unterscheidet die Friedensschule zwischen den so genannten Pflichtarbeitsgemeinschaften für die Jahrgänge 5 bis 10, die im Stundenplanraster gleichrangig zum Pflichtunterricht berücksichtigt sind, und den so genannten freiwilligen Arbeitsgemeinschaften, die hauptsächlich am Donnerstags nachmittags stattfinden.
Arbeitsgemeinschaften im 5. / 6. Jahrgang
Arbeitsgemeinschaften im 7. / 8. Jahrgang