Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) an der Friedensschule

Mitmachen möglich machen

Alle Kinder und Jugendlichen sollen mitmachen können, sei es bei Kultur, Sport und Freizeit, beim Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerbeförderung oder Lernförderung!

Für Familien mit geringem Einkommen besteht daher die Möglichkeit, das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen.

Anspruch haben Familien die...

  • SGB II - Leistungen (Bürgergeld, Sozialgeld)
  • SGB XII – Leistungen (Sozialhilfe; Sozialgeld)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz

erhalten.

Sie bekommen Unterstützung bei:

  • Tagesausflügen und Klassenfahrten (die Kosten werden übernommen)
  • Persönlichem Schulbedarf (für Schulmaterialien wie z.B. Ranzen, Stifte und Hefte erhalten sie zum 1.8. 130 Euro und zum 1.2. 65 Euro)
  • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (die Kosten werden in voller Höhe übernommen)
  • Lernförderung (wenn das Erreichen der wesentlichen Lernziele gefährdet ist)
  • Teilhabeleistungen wie Kultur, Sport und Freizeit (monatlich 15 Euro werden für Aktivitäten z.B. im Sportverein oder der Musikschule zur Verfügung gestellt)
  • Schülerbeförderung

Bitte beachten (Regelung für Familien aus Münster):

  • Mehrtägige Klassenfahrten: Bitte füllen Sie den Antrag aus und geben Sie diesen im Sekretariat der Schule ab. Nach erfolgter Unterschrift durch den Schulleiter wird der Antrag direkt ans Jobcenter weitergeleitet.
  • Eintägige Ausflüge: Diese werden direkt über die Münsterlandkarte verbucht. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Tutor*in ihres Kindes oder an Frau Schütte
  • Mittagsverpflegung: Bei der Anmeldung zur Gemeinschaftsverpflegung an der Friedensschule geben Sie bitte ihre Münsterlandkartennummer an. Die Kosten für das Mittagessen werden dann direkt von der Karte abgebucht. Bitte informieren Sie bei Änderungen zeitnah unsere Verwaltung/ Frau Stahl.
  • Lernförderung: Über diesen Link können Sie eine Bedarfsanzeige stellen. Die weitere Antragstellung und Vermittlung von Förderkräften erfolgt dann über die Schule.

Die Regelungen der Beantragung von Leistungen kann in den Kommunen unterschiedlich sein.

https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Jobcenter/Bildung%20und%20Teilhabe/

https://serviceportal.coesfeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/791/show

https://www.jobcenter-warendorf.de/arbeitsuchend/bildung-und-teilhabe-1

https://www.stadt-muenster.de/jobcenter/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe/antraege


​​​​​​​Für weitere Fragen Steht Anja Schütte gern zur Verfügung.