Informationen zur Mitarbeitervertretung der FSM

Was ist eigentlich eine Mitarbeitervertretung?

Die Kirchen in Deutschland haben sich auf der Mitbestimmungsebene wie auf der tariflichen Ebene für einen (im Grundgesetz §140 verankerten) Sonderweg entschieden. So haben die Katholischen Bischöfe 1975 eine eigene Ordnung, die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) verabschiedet. Dieses Gesetz ist dem Personalvertretungsgesetz in weiten Teilen nachempfunden. Die MAVO ist kein Rechtskatalog für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern ein Verpflichtungskatalog für die Dienstgeber.

 

Allgemeine Aufgaben

Die Aufgaben und unterschiedlichen Beteiligungsrechte einer Mitarbeitervertretung sind in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) geregelt. Diese legt fest,

  • welche Allgemeine Aufgaben die MAV hat (§ 26),
  • bei welchen Sachverhalten und inwieweit sie zu informieren ist (§ 27),
  • wann sie angehört werden muss und mitberaten kann (§ 29) und
  • in welchen Fällen eine Entscheidung von der Zustimmung der MAV abhängt (§§ 33ff.).

 

Beschwerden und Anregungen

Unabhängig von der Gewichtung nehmen wir grundsätzlich jede Beschwerde oder Anregung entgegen. Berechtigt erscheinende Beschwerden oder Anregungen tragen wir dem Dienstgeber vor und wirken auf deren Erledigung hin. Eine individuelle Rechtsberatung führen wir nicht durch. Dies ist Anwälten und Rechtsberatern z.B. der KAB (Katholische Arbeitnehmer-Bewegung) vorbehalten.

 

Mitglieder/Ansprechpartner  

Daniel Daßmann (Vorsitz)
Ingo Brümmer (stellv. Vorsitz)
Andrea Dannenfeld
Andrea Gorißen
Hanne Lötters
Birgitt McLean 
Dr. Michael van Husen

 

Kontaktaufnahme

Folgende Möglichkeiten bestehen bezüglich der Kontaktaufnahme mit der MAV:

 

Aktuelles/Links

Formulare/Anträge/Gesetzesänderungen…